Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Rückleuchten und seitenblinker (lampenwechsel)
5-Türer
Schluss-/bremsleuchte und blinkleuchte
Öffnen sie die hecktür, lösen sie die
schrauben 1.
Die lampen stehen unter
druck und können beim austausch
platzen.
Verletzungsgefahr!
Um die leuchteneinheit zu lösen, ziehen ...
Ausbau
Achtung: kein offenes feuer, brandgefahr! Zum ausbau des
tankgebers oder der kraftstoffpumpe muß der kraftstofftank
leer sein. Tank weitestgehend leerfahren, oder kraftstoff mit einer
pumpe absaugen.
Kraftstofftank ausbauen, siehe.
Tankgeber ...
Copyright www.renclio.org | Renault Clio Betriebsanleitung und Reparaturanleitung