Ihr fahrzeug erfüllt bereits die vorschriften zur verwertung von altfahrzeugen, die 2015 in kraft treten werden.
Einige komponenten ihres fahrzeugs wurden bereits im hinblick auf ihre spätere wiederverwertung konzipiert.
Diese komponenten lassen sich leicht ausbauen, um später durch spezialisierte betriebe übernommen und recycelt werden zu können.
Mit seiner gesamtkonzeption, den original- motoreinstellungen und dem geringen kraftstoffbedarf entspricht ihr fahrzeug den derzeit gültigen gesetzlichen umweltschutz- vorschriften. Es trägt aktiv zur reduzierung umweltschädlicher abgase und zum energiesparen bei. Das abgasverhalten und der verbrauch ihres fahrzeugs hängen jedoch auch von ihnen ab. Achten sie daher stets auf gute pflege und korrekte bedienung des fahrzeugs.
Wartung
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der fahrzeughalter bei nichtbeachtung der gesetzlichen vorschriften im hinblick auf das abgasverhalten strafbar macht.
Werden teile des motors, der kraftstoffund der auspuffanlage durch andere als die vom hersteller vorgegebenen originalteile ersetzt, kann sich das abgasverhalten des fahrzeugs ändern.
Lassen sie alle laut wartungsprogramm vorgeschriebenen kontrollen und einstellungen in ihrer vertragswerkstatt durchführen. Sie verfügt über die notwendigen technischen hilfsmittel, um die vom hersteller vorgegebenen einstellungen vorzunehmen und zu gewährleisten.
Motoreinstellungen
Verwenden sie daher ausschließlich die für ihr fahrzeug vorgeschriebenen zündkerzen und achten sie auf korrekten elektrodenabstand.
Ihre vertragswerkstatt wird sie gerne beraten.
Er muss ausgewechselt werden.
Abgasüberwachung
Das abgasüberwachungssystem dient der erkennung von funktionsstörungen im abgasentgiftungssystem des fahrzeugs.
Diese störungen können zur freisetzung von schadstoffen und zur beschädigung mechanischer teile führen.
Diese warnlampe an der
instrumententafel
weist auf eventuelle
funktionsstörungen im abgasüberwachungssystem
hin.
Sie leuchtet beim einschalten der zündung auf und erlischt nach anlassen des motors.
Bremslicht prüfen
Wenn das bremslicht nicht aufleuchtet, zuerst sicherung im
sicherungkasten überprüfen.
War die sicherung in ordnung, anschließend brems-glühlampen
überprüfen, gegebenenfalls erneuern.
Sind die brems-glühlampen in ord ...
Sichtprüfung der bremsleitungen
Fahrzeug aufbocken.
Bremsleitungen mit kaltreiniger reinigen.
Achtung: die bremsleitungen sind zum
schutz gegen korrosion mit einer kunststoffschicht
überzogen. Wird diese
schutzschicht beschädigt, kann es zur
korrosion der leitungen kommen. ...
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