Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber

Werkstattwagenheber
Ausbau
Fahrzeug aufbocken.
Vorderes abgasrohr vom krümmer abbauen, siehe.,
Schaltbetätigung am getriebehebel abschrauben.
Auf beiden seiten die lager -1 - am aggregateträger und
die lager - 2 - am querlenker abschrauben.
St ...
Lautsprecher hinten in die ablage
Ausbau
Heckklappe öffnen.
Von unten 4 befestigungsschrauben für lautsprecher herausdrehen
und lautsprecher abnehmen.
Lautsprecherkabel abziehen.
Einbau
Kabelstecker auf die lautsprecheranschlüsse stecken. Die
stecker passen ...
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