Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Die elektronische zündanlage (iez)
Pluskontakt von der batterie
masse
drehzahlmesser
wicklung des impulsgebers
wicklung des impulsgebers
plusanschluß für zündspule und entstörkondensator
masseanschluß für zündspule
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Ausbau
Federbein ausbauen.
Die schraubenfeder ist vorgespannt. Zum lösen des stoßdämpfers
muß die schraubenfeder noch weiter gespannt
werden, damit die federteller entlastet sind. Schraubenfeder
mit geeigneter spannvorrichtung spannen. Ac ...
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