Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Reifenventil prüfen
Staubschutzkappe vom ventil abschrauben.
Etwas seifenwasser auf das ventil
geben. Wenn sich eine blase bildet,
ventil mit umgedrehter schutzkappe
festdrehen.
Achtung: zum anziehen des ventils
kann nur eine metallschutzkappe verwendet
werden. Metall ...
Elektromotoren prüfen
Im auto werden immer mehr komfortfunktionen von kleinen
elektromotoren übernommen. Dazu gehören bespielsweise
der fensterheber, das schiebedach, die elektrische zentralverriegelung
oder die elektrische antenne.
Jeder motor wird bei bedarf über einen ...
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