Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber

Werkstattwagenheber
Glühkerzen prüfen
Anschlußkabel und stromschiene für glühkerzen abnehmen.
Ohmmeter nacheinander an jede glühkerze anlegen und
widerstand messen. Sollwert: 0,6 +- 0 , 2 .
Wird der sollwert nicht erreicht: glühkerze defekt, austauschen;
an ...
Zündkerzentechnik
Die zündkerze besteht aus der mittel-elektrode, dem isolator
mit gehäuse und der masse-elektrode. Die mittel-elektrode
ist gasdicht im isolator befestigt, der isolator ist fest mit dem
gehäuse verbunden. Zwischen mittel- und masse-elektrode
springt de ...
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