Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Bremsscheibendicke prüfen
Ein nacharbeiten der bremsscheiben ist nicht zulässig. Bei
riefen mit über 0,5 mm tiefe oder zu starker abnutzung müssen
die bremsscheiben ersetzt werden. Dabei immer beide
scheiben einer achse ersetzen.
Radschrauben bei auf dem boden stehend ...
Motorölstand: allgemeines
Ein motor verbraucht öl, um die sich bewegenden
teile zu schmieren und zu kühlen.
Mitunter muss zwischen den planmäßigen
ölwechseln etwas öl nachgefüllt werden.
Wenn sie jedoch nach der einfahrzeit mehr
als 0,5 liter öl ...
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