Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Kohlebürsten aus-und einbauen
Achtung: die bezeichnungen im text beziehen sich auf abbildung
r-5434.
Ausbau
Kollektorgehäuse - 1 1 - ausbauen.
Kohlebürsten - 1 3 - vom halter - 1 4 - lösen und zusammen
mit den druckfedem - 1 9 - herausnehmen.
Achtung: erregerwicklun ...
Einfahren
Benziner
Bis 1 000 km eine geschwindigkeit von
130 km/h bzw. Eine motordrehzahl von ca.
3 000 Bis 3 500 /min im größten gang nicht
überschreiten.
Ihr fahrzeug wird jedoch erst ab ca.
3 000 Km seine maximale leistung erbringen.
Austauschint ...
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