Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber

Werkstattwagenheber
Transport von gegenständen
Transportgut stets so in den gepäckraum
einräumen, dass die größte fläche angelehnt
ist an:
Die rückenlehne der hinteren sitze bei
normaler beladung (fall a)
Die lehnen der vordersitze mit den umgeklappten
rücksitzlehnen, ...
Heckklappenschloß aus-und einbauen
Ausbau
Heckklappe öffnen.
2 Schrauben - a - mit torx-schraubendreher t30 herausdrehen.
Schloß herausziehen. Dazu muß das schloß gekippt werden,
um das gestänge freizulegen.
Schloß aushängen und abneh ...
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