Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber

Werkstattwagenheber
Einbau
Lampenträger in das gehäuse einrasten. Dabei darauf achten,
daß die leuchtenunterkante richtig in die schiene - 6 -
eingreift.
Heckleuchte unten einhängen, oben andrücken und mit
kunststoffmutter anschrauben.
Steckerbele ...
Ausbau
Windschutzscheibe mit wasser benetzen.
Scheibenwischeranlage ca. 2 Minuten laufen lassen und
mit dem scheibenwischerschalter abschalten. Dadurch
läuft der wischer in die endstellung.
Ruhestellung der wischerblätter auf der windschutzsche ...
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