Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
1.8- Und 1.9-L-motoren bis 65 kw/88 ps
(benziner und diesel)
Zylinderkopfschrauben in der reihenfolge von 1 bis 10 mit
einem drehmomentschlüssel und 30 nm anziehen.
Anschließend alle kopfschrauben in der richtigen reihenfolge
mit 70 nm festziehen.
Zum setzen der schrauben eine pause von mindestens 3
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Klemmenbezeichnungen
Die klemmen am motor sind genormt:
klemme c2 ist der masseanschluß (allgemein in der fahrzeugelektrik).
Klemme a1 erhält spannung für die erste wischergeschwindigkeit.
Klemme c1 liefert plusstrom (+) für die wischer-endabst ...
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