Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Ausbau
Abdeckkappe für achsmutter mit großem schraubendreher
abhebein.
Achsmutter mit stecknuß sw 30 lösen. Achtung: die mutter
ist mit hohem drehmoment angeschraubt. Zum lösen
muß das fahrzeug auf dem boden stehen. Gang einleg ...
Gaszug einstellen
Achtung: der gaszug ist sehr knickempfindlich und daher
beim einbau besonders sorgfältig zu behandeln. Ein einziger
leichter knick kann zum späteren bruch im fahrbetrieb führen.
Züge, die geknickt wurden, dürfen deswegen nicht eingebaut
we ...
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