Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Störungsdiagnose anlasser
Wenn ein anlasser nicht durchdreht, ist zunächst zu prüfen, ob
an der klemme 50 des magnetschalters die zum einziehen
benötigte spannung von mindestens 8 volt vorhanden ist. Liegt
die spannung unter dem genannten wert, dann müssen die
leitungen, ...
Ausbau
Getriebe ausbauen, siehe
mit filzstift oder reißnadel sitz der druckplatte auf dem
schwungrad markieren.
Damit das schwungrad beim lösen der schrauben nicht
mitdreht. Spezialwerkzeug einsetzen, oder schwungrad
am zahnkranz mit schra ...
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