Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Kopfstützen - sitze
Anheben der kopfstütze
Ziehen sie die kopfstütze bis in die gewünschte
position nach oben. Überprüfen
sie die korrekte verriegelung.
Absenken der kopfstütze
Drücken sie auf den knopf 1 und führen sie
die kopfstütze ...
Ausbau
Radschrauben bei auf dem boden stehendem fahrzeug
lösen.
Felge zur radnabe mit farbe kennzeichnen. Dadurch kann
das ausgewuchtete rad wieder an gleicher stelle montiert
werden.
Fahrzeug vorn aufbocken, rad abnehmen.
Kontermutter - ...
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