Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Einbau
Neue gelenkwellen werden mit schutzhüllen an den manschetten
ausgeliefert. Diese bis beendigung der montage
angebaut lassen. Die kleinste beschädigung an einer
gelenkmanschette führt zum späteren riß und damit zur
zerstörung des ...
Ausbau
Fahrzeug hinten aufbocken.
Handbremshebel lösen.
Hitzeschutzblech der abgasanlage im bereich des handbremshebels
am fahrzeugunterboden abschrauben, dazu
3 muttern lösen.
Muttern - 1 - und - 4 - abschrauben und mit unterlegschei ...
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