Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Unterbodenschutz/hohlraumkonservierung
Die fahrzeugunterseite einschließlich der radkästen ist mit
unterbodenschutz beschichtet. Die besonders stark gefährdeten
bereiche in den radläufen sind mit kunststoffschalen
gegen steinschlag geschützt. Darüber hinaus wurden korrosions ...
Einparkhilfe
Funktionsprinzip
Ultraschallsensoren, die (je nach fahrzeug)
im stoßfänger hinten untergebracht sind,
"messen" den abstand zwischen dem fahrzeug
und einem hindernis.
Diese messung äußert sich in pieptönen,
deren frequenz sich mit zuneh ...
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