Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an bestimmten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen. Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nur mit dem bordwagenheber oder werkstattwagenheber abgestützt ist.
Lebensgefahr!
Nicht auf die feststellbremse verlassen, diese muß bei einigen reparaturarbeiten gelöst werden.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne, werkstattwagenheber und bordwagenheber
Werkstattwagenheber
Austauschen der räder
Es ist nicht zweckmäßig, bei einem austausch der räder,
die drehrichtung der reifen zu ändern, da sich die reifen
nur unter vorübergehend stärkerem verschleiß der veränderten
drehrichtung anpassen.
Wenn die vorderen reifen ...
Ausbau
1,2-1- (Bis 3/96) und 1,4-l-motoren: rechtes vorderrad
ausbauen und abdeckung im rechten radhaus ausbauen,
siehe kapitel "zahnriemenausbau".
1,2-1- (Bis 3/96) und 1,4-l-motoren: untere befestigungsschraube
- b - für generator lösen ...
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