Die verwendung von gleitschutzketten ist nur an der antriebsachse (vorderachse) erlaubt.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten abzunehmen.
Es sollten nur von renault freigegebene gleitschutzketten verwendet werden.
Die abgasanlage
Die abgasanlage besteht aus dem vorderen abgasrohr, dem
katalysator, dem zwischenrohr mit mittelschalldämpfer und
dem nachschalldämpfer. Die für die regelung des katalysators
erforderliche lambdasonde ist in das abgasrohr vor
dem katalysator eingeschr ...
Heckleuchten
Defekte lampe eindrucken, um 450 nach links drehen und
herausnehmen.
Neue glühlampe in fassung eindrücken, nach rechts drehen
und einrasten.
Lampenbelegung:
a - schluß- und bremsleuchte 5/21 watt
b - nebelschlußleucht ...
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