Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer. Blinkleuchten.
Nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten. Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen" abgehandelt.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Bremskraftverstärker prüfen
Der bremskraftverstärker ist auf funktion zu überprüfen, wenn
zur erzielung ausreichender bremswirkung die pedalkraft
außergewöhnlich hoch ist.
Bremspedal bei stehendem motor mindestens 5mal kräftig
durchtreten, dann bremsped ...
Motor und abgasanlage
Folgende wartungspunkte müssen nach
dem wartungsplan durchgeführt werden:
motor: ölwechsel. Sichtprüfung auf
ölundichtigkeiten.
Motor: hauptstrom-ölfilterwechsel,
sichtprüfung auf ölundichtigkeiten.
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