Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer. Blinkleuchten.
Nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten. Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen" abgehandelt.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Auswuchten der räder
Die serienmäßigen räder werden im werk ausgewuchtet.
Das auswuchten ist notwendig, um unterschiedliche gewichtsverteilung
und materialungenauigkeiten auszugleichen.
Im fährbetrieb macht sich die unwucht durch trampel- und
fiatlererscheinungen ...
Empfehlungen zur wartung und schadstoffminderung
Ihr fahrzeug erfüllt bereits die vorschriften
zur verwertung von altfahrzeugen, die 2015
in kraft treten werden.
Einige komponenten ihres fahrzeugs
wurden bereits im hinblick auf ihre spätere
wiederverwertung konzipiert.
Diese komponenten lassen sich ...
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