Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer, heckleuchten, bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer. Blinkleuchten.
Nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten, kennzeichenleuchten und innenleuchten. Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen" abgehandelt.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen.
Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Warnleuchte prüfen
Zündung einschalten, feststellbremse
lösen.
Kontakt im verschlußdeckel - 4 - mit
dem finger nach unten drücken. Achtung:
die feststellbremse darf nicht
angezogen sein.
Ein helfer kontrolliert, ob die warnleuchte
jeweil ...
Anhängerbetrieb
Transport von gegenständen: anhängerzugvorrichtung
Zulässige stützlast, zulässige anhängelast,
gebremst und ungebremst:
siehe kapitel 6 unter "gewichte".
Zu montage und benutzung der anhängerzugvorrichtung
die anweisung des
...
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